Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes, in vielen Fällen standardisiertes außergerichtliches Verfahren zur Befriedung der Parteien und Beilegung des Konfliktes.

Die Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren schont dabei nicht nur die Nerven der Beteiligten sondern ist in der Regel um ein Vielfaches günstiger.

Hintergrund der Mediation ist die fortschreitende Erkenntnis, dass vielen Konflikten andere Motive als das Beharren auf einer Rechtsposition zugrunde liegen. In die Mediation fließen daher Erkenntnisse aus der Psychologie, der Verhandlungs- und Konfliktforschung sowie der Kommunikationswissenschaft ein.

Kern der Mediation ist die Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit der Verhandlung der Konfliktparteien. Die Parteien verpflichten sich der Verschwiegenheit und gehen von vornherein ergebnisoffen in die Mediation hinein, die jederzeit abgebrochen werden kann. Daraus folgt, dass die Parteien selber für den Inhalt und den Mediationsgegenstand verantwortlich sind. Der Mediator ist allparteilich und nimmt die Rolle eines Verhandlungsführers ein, der allein für das Verfahren, nicht aber die Inhalte, verantwortlich ist. Er gewährleistet, dass jede Partei in gleichem Maße sowohl Gehör findet, als auch zuhört.

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